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Die Personenstandsdaten

 

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Die Abbildungen  zeigen die Eintragungen zum Personenstand.  Ab dem Jahre 1804 sind die Formulare in französischer Sprache gehalten, so in der rechten Abbildung (klicke Abb.6). Inhaltlich sind sie im Wesentlichen gleich.

Die linke Abbildung (klicke Abb.5)  zeigt die Heiratsurkunde von Christian Linzenich, einem späteren Bürgermeister der Gemeinde Lammersdorf, und Anna Catharina Röntgen. 
Neben den Namen der Brautleute sind folgende Daten angegeben:
Alter, Geburtsort, Geburtsdatum, Beruf (Stand), Wohnort, Name des Vaters und der Mutter. 
Diese Datenerhebung geht also erheblich über die in der kirchlichen Praxis übliche hinaus, in der lediglich das Ereignis bezeugende Personen benannte wurden. Sie dokumentiert einen ersten Schritt in eine, moderner Staatsverwaltung eigene, Personenerfassung.
Die Angaben sind den Praeliminar-Akten (Vorverhandlungs-Akten), die im Aufgebot am Gemeindehaus angeschlagen waren, entnommen. 
Der Zusatz besagt, dass die Geburtsakten aus den Kirchenregistern der Gemeinde Lammersdorf entnommen sind.
In der rechten Abbildung ist die Heirat von Mathias Peter Strauch und Anna Catharina Beuel in französischer Sprache beurkundet. Der Schreiber mußte die Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Die Vornamen werden in französicher Weise angebenen.

Der Code Civil als Ordnungsrahmen für Personenstandsdaten

 

 codecivil deckblattDas, was an Personenstandsdaten in einer Urkunde enthalten sein mußte, ist im epochalen Gesetzeswerk „Code Civil“ (1804) , später „Code Napoleon“ (1807) verbindlich niedergelegt.

 Die schon 1791 in der Verfassung angekündigte und 1795 begonnene Umgestaltung des auf der Erfahrung beruhenden Rechts nach den Maximen der Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) wurde von Napoleon tatkräftig fortgeführt. Dabei standen die drei großen Freiheiten, die der Person, des Eigentums und des Vertragswesens im Vordergrund. Der Code Civil  wurde schließlich ein Gesetzbuch der napoleonischen Staats- und Gesellschaftskonsolidierung.1
 Im patriarchalisch ausgerichteten Ehe-und Familienangelegenheiten spielte - zeitgemäß, bürgerlich - der Gleichheitsgedanken eine untergeordnete Rolle.2

 

heiratsunterlagen

 Die Vorschriften zur den Personenstandsdaten finden sich im ersten Buch des Code Civils. Die Vorschriften zu den Heiratsurkunden im 2. Teil des 1. Buches (Hier: Code Napoleon - Von den Zivilstandsakten; deutsch - französische Ausgabe von 1805)

Die linke Abbildung zeigt die nach dem Code Civil notwendigen Dokumentationen in einer Heiratsurkunde.

 

 

 

 


1) Der französische Code Civil, seine Wurzeln, seine Entstehung und seine weltweite Bedeutung
(http://membres.multimania.fr/mifr/recht/jurinfo/ipr1/ipr1_index.htm
2)Dieter Strauch; Der Einfluß des franz. Rechts auf die rheinische und deutsche Rechtsentwicklung im 19. Jh. S161 in: Frankreich am Rhein - Die Spuren der Franzosenzeit im Westen Deutschlands, Hg.Kerstin Theis und Jürgen Wilhelm; Greven Verlag

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