Die Zeugen und die Maires (Bürgermeister)
Am Tage der Eheschließung "soll der Beamte des Civilstandes [in Lammersdorf war das der Bürgermeister, b.m.] im Gemeindehaus [wahrscheinlich war das die Wohnung des Bürgermeisters,b.m.] im Beysein von vier Zeugen wozu Verwandte und Nicht- Verwandte gewählt werden können, ..." die in der Heiratsurkunde gemachten Personenstandsdaten und ebenso die Kapitel von der Ehe, welche die Rechte und Pflichten der Eheleute behandeln, vorlesen - so lauten die Vorschriften im Code civil. Der Bürgermeister, das Brautpaar, die Eltern der Brautleute und die Zeugen unterschrieben schließlich die Heiratsurkunde. Bemerkenswert ist die hohe Zahl an Analphabethen was sich auch im obigen Beispiel in den Kreuzchen vor einzelnen Namen zeigt.
Die folgende Tabelle zeigt die Zeugenbesetzung einiger aufeinanderfolgender Eheschließungen:
Datum | Ehepaar | Bürgermeister | Zeugen | |||
18.11.1809 | Titz x Hamacher | Peter Wilden, Huberts Sohn |
Martin Krott Tagelöhner |
Caspar Guilleaume Gayer, Privatmann Monschau |
Peter Stollenwerk, Privatmann | Niclas Voell, Knecht |
24.11.1809 | Jansen x Lutterbach | Peter Wilden, Huberts Sohn | Hubert Mathar, Hufschmied | Caspar Guilleaume Gayer, Privatmann Monschau | Mathias krott, Tagelöhner | Niclas Voell, Knecht |
24.11.1809 | Hamacher x Schlingter | Peter Wilden, Huberts Sohn | Hubert Mathar, Hufschmied | Caspar Guilleaume Gayer, Privatmann Monschau | Mathias krott, Tagelöhner | Mathieu Hefter, Tagelöhner, Schwager |
9.5.1810 | Voell x Titz | Peter Wilden, Huberts Sohn | Franz Müllejans, Schneider | Caspar Guilleaume Gayer, Privatmann Monschau | Thomas Mathar, Hufschmied | Johann Peters, Stellmacher (Charon) |
18.7.1810 | Dresen x Simons | Peter Wilden, Huberts Sohn | Franz Müllejans, Schneider | Caspar Guilleaume Gayer, Privatmann Monschau | Wilhelm Harpers, Knecht | Johann Schiffer, Fuhrmann |
Der dargestellte Ausschnitt ist nicht untypisch. Es tauchen dieselben Zeugen, zwar nicht regelmäßig, so doch immer wieder auf. Caspar Guilleaume Gayer aus Monschau war der Schreiber der auf französisch abgefaßten Urkunden und mit Sicherheit des Französischen mächtig.
Wie man sieht sind alle Zeugen männlich. Das gilt - bis auf wenige Ausnahmen - für die gesamte Franzosenzeit und auch für das weitere 19.Jh. Von den Postulaten der Revolution: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit ist im Code jedoch vor allem die Gleichheit verwirklicht, was jedoch nicht die Gleichheit der Geschlechter bedeutete. Der Code Civil war bürgerlich-patriarchalisch ausgerichtet. Im Ehe-Familienrecht ist das Prinzip der Autorität des Mannes beibehalten 1 , was dem Geist der Zeit entsprach.
Die Bürgermeister
So moderne auch das Rechtswesen, die ökonomischen Rahmenbedingungen und die Verwaltung in den Departements war - das Regime präsentierte sich als ein "imperialistischer Obrigkeitsstaat" [W.Rummel]. Die Gemeindebeamten, so auch die Bürgermeister, wurden im Arrondissement Aix la Chapelle vom Präfekten ernannt2. Nach einer Verwaltungsreform aus dem Jahre 1800 traten in jeder Gemeinde an die Stelle eines Munzipalagenten ein Bürgermeister (Maire), dem je nach Gemeindegröße ein oder mehrere Adjunkten (Beigeordnete) zugeordnet. In Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohner, wozu Lammersdorf zählte, war das ein Adjunkt oder Beigeordneter.
Der Bürgermeister von Lammersdorf hatte vielfältige Aufgaben:
- Verwaltung der Gemeindegüter
- Leitung der öffentlichen Arbeiten
- Sorge für Ruhe und Ordnung
- Zivilstandsangelegenheiten
- Vorsitz im Munizipalrat, u.a.
Jede Gemeinde hatten einen Munizipalrat, der je nach Größe der Gemeinde 10 bis 30 Personen umfaßte (für Lammersdorf 10 Personen). Der Munizipalrat kleiner Gemeinden wurde ebenfalls ernannt. Die Mitgliedschaft war ehrenamtlich. Er hatte im Wesentlichen beratende Funktion. Möglicherweise sind die immer wieder auftretenden, nichtverwandten Zeugen in den Heiratsurkunden Mitglieder des Munizipalrates.
In Lammersdorf unterschrieben in der Franzosenzeit folgende Personen als Bürgermeister:
Cornielle Louvens (~1800; nicht aus Lammersdorf); Johann Bergerhausen (~ 1801; Zweifall); Peter Wilden,Huberts Sohn (~1801, Lammersdorf) Joh.Bergerhausen (~1802 -1803); Bertram Lennartz (~1803-1804, Lammersdorfer Mühle); Thomas Mathar (~1805-1806 Lammersdorf); Hubert Mathar (~1806 - 1807 Lammersdorf); wieder Peter Wilden (~1808 - 1812); Johann Peter Kettenis (~1812, Zweifall); Hubert Lennartz (~1813 - 1820, Lammersdorf)
1) Dieter Strauch: Der Einfluß des franz. Rechts auf die rheinische und deutsche Rechtsprechung im !9. Jh., in Frankreich am Rhein; Hg.Kerstin Theis und Jürgen Wilhelm
2) Sabine Graumann; Französische Verwaltung am Niederrhein-Das Roerdepartement 1794-1814