Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers G. Krapp - Fortsetzung
Seine Pflichten als Lehrer und als Küster
Die Pflichten, deren Erfüllung wir von demselben
1. als Lehrer erwarten sind Folgende
[a] Er hat täglich vormittags im Sommer von 8-11 im Winter von halb 9 – 12 und nachmittags von 1-4 Uhr öffentlichen Unterricht zu erteilen, doch mit Ausnahme der Mittwoch- und Samstag Nachmittage oder statt deren eines ganzen Wochentages.
b) Die Gegenstände des Unterrichts sind: Religionslehre in Verbindung mit dem Ortspfarrer, Lesen, Schreiben, Kopf- und Tafelrechnen, Gesang, Geographie und Aufsatzlehre.
c) Wir erwarten dabei, daß der Lehrer es sich werde angelegen sein lassen, seine Schüler nicht nur zu verständigen, sondern auch zu frommen und rechtschaffenen Menschen zu bilden, und sie zur treuen Anhänglichkeit an den Landesherren und an den Staat und zum Gehorsam gegen dessen Gesetze und Anordnungen anzuleiten, wobei besonders auch das eigene gute Beispiel vorausgesetzt wird.
2. als Küster hat derselbe bei dem öffentlichen Gottesdienste allen jenen Forderungen zu entsprechen, die diese Stellung auf dem Lande mit sich zu führen pflegt. In Sondernheit aber hat er für Reinlichkeit der Kirche zu sorgen, wie auch, daß zur bestimmten Zeit Morgens, Mittags und Abends das gewöhnliche Zeichen mit den Glocken gegeben wird.
Als Krapp 1834 seinen Dienst antrat, hatte Lammersdorf ein Schulhaus mit einem Schulzimmer, „aber nichts weiter darin als ein Paar alte halb zerbrochene ungehobelte Bänke und Tische (so noch im Jahre 1835), nicht einmal für die Wandfibel und Schultabellen war gesorgt. Es fehlte an Allem und die zeitlichen Pfarrer erlebten wegen der Schule, und Anschaffungen in derselben nur Verdrießlichkeiten; noch bis heute [Drucklegung des Gedenkbüchleins 1845] würden die Schulutensilien fehlen, wenn die Gemeinde dieselbe hätte beschaffen sollen“1)
Aus der letzten Bemerkung läßt sich schließen, dass die Zivilgemeinde, die für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig war, sei es aus Armut oder fehlender Achtsamkeit nichts zur Behebung des Mangels unternahm. Schließlich hat der Pfarrer, der als örtliche Schulaufsicht eigentlich für die inneren Schulangelegenheiten verantwortlich war - wie an anderer Stelle von Bonn bemerkt wird - durch eine über Jahre sich erstreckende Einsparung eines Teils der Schulgelder die nötigen Anschaffungen vornehmen können.
Nach der Schulgeldhebeliste von 1846 unterrichtete Krapp in diesem Jahr 121 Kinder. Das Schulzimmer in der Dorfschule hatte eine Größe von 598 Quadratfuß [preußisch]2). Das entspricht einer Größe von ca. 59 m2. Wären alle schulpflichtigen Kinder zur gleichen Zeit anwesend gewesen, so hätte jedes Kind weniger als 0,5 Quadratmeter Bewegungsfläche gehabt.
Eine Versäumnisliste aus dem Jahre 1846 weist im Monat August 29 fehlende Kinder, im Monat November 3 fehlende Kinder aus. Im August lagen die Zahlen der versäumten Schultage zwischen 19 und 7, im Durchschnitt 16 Tage. Selbst im Sommer gingen also gut 90 Kinder im betrachteten Jahr regelmäßig zur Schule.
Aus der Liste geht auch hervor, dass Krapp, gemäß dem Arbeitsvertrag, jeden Wochentag unterrichtete. Ferner wird deutlich, dass die Kinder sowohl vor- wie nachmittags in der Schule sein mußten.
Bemerkenswert ist, dass trotz der Notwendigkeit, die Kinder im Sommer zur Mithilfe im familiären Betrieb heran zu ziehen, die überwiegende Zahl der Eltern die Schulpflicht ihrer Kinder auch zu dieser Jahreszeit beachteten. Dass 3/4 der Lammersdorfer Kinder regelmäßig zur Schule gingen, war wohl auch den üblichen staatlichen Zwangsmitteln, die in Geldbußen oder gar Arrest in der Kreisstadt bestand, geschuldet.
Diese nach unserem heutigen Verständnis drastische Maßnahme war ein Ursache, die Schulversäumnisse im Verlauf des 19. Jh. zu senken und die Alphabetisierungsrate zu steigern.
1) Bonn, Mathias; Gedenkbüchlein für Lammersdorf im Kreise Monschau oder Sammlung geschichtlicher Notizen zunächst über die Kirche daselbst; in Katholische PfarrgemeindeLammersdorf einst und jetzt, Josef Kreitz und Herbert Arens; S.28
2) Bonn, ebenda S.27