Einige Merkwürdigkeiten in Heiratsurkunden
Dieser Kopf einer Heiratsurkunde (RöntgenxSimons) stammt aus dem Jahre 1817. Die Urkunde entspricht, sieht man vom Urkundenkopf ab, im Wesentlichen dem französischen Vorbild. Eine Besonderheit ist, dass jetzt die Eltern der Brautleute, sofern sie noch leben, ihre Zustimmung zur Heirat geben müssen, selbst wenn die Brautleute volljährig sind. Die verwendeten Stempel sind nicht ganz zeitgemäß.
Zuletzt sei eine Heiratsurkunde aus dem Jahr 1821 vorgestellt. Sie zeigt einen Wechsel im Bürgermeisteramt. Bis 1820 hatte Hubert Lennartz, der auch schon in der Franzosenzeit Bürgermeister von Lammersdorf war, dieses Amt inne. Ab 1821 ist Jeremias Hoesch aus Junkershammer / Zweifall Bürgermeister. Das Gemeindehaus der Gemeinde Lammersdorf befindet sich zu dieser Zeit in Junkershammer. Jeremias Hoesch betrieb in Junkershammer ein Hammerwerk. Mehr über die Familie Hoesch und Junkershammer finden Sie hier, im Stolberg ABC.
Ein Licht auf die Auswahl der Zeugen wirft die Zeugenliste. Kein Zeuge ist aus Lammersdorf. Als Bekannte der Brautleute unterschreiben u.a. Franz Paul Schoeller, Tuchfabrikant aus Düren, Mathias Wilhelm Reidt, der ein Companion des Fabrikanten Jeremias Hoesch war und Johann Reidt, ein Ackerer aus Zweifall. Die Brautleute aus dem Ort Lammersdorf mußten einen beschwerlichen Weg für die standesamtliches Trauung auf sich nehmen und so ist es verständlich, dass bei der untergeordneten Bedeutung dieses Verwaltungsaktes im Vergleichmit zur kirchlichen Trauung eher selten Personen aus dem Heimatort der Brautleute unter den Zeugen sind. (Das gilt natürlich umgekehrt auch für die Brautleute aus Zweifall und Mulartzhütte.)
Die beiden letzten Bilder zeigen den Beigeordneten (provisorischer beigeordneter Bürgermeister ) Martin Kopp aus Lammersdorf, der den Bürgermeister J.Hoesch bei der Trauung seiner Tochter vertritt, als Beispiel für die Gepflogenheit, dass Bürgermeister und Beigeordenter aus verschiedenen Orten kommen.
B.M.