Das Rheinland - französisch!
In Frankreich hatte die Revolution von 1789 innerhalb weniger Jahre eine alte reformunfähige ständisch - feudale Gesellschaftsordnung abgeschafft.
Das revolutionären Fanal
Liberte - Freiheit ❋ Egalite - Gleicheit ❋ Fraternite - Brüderlichkeit
erfaßte Europa und alarmierte die damalige monarchistisch-konservative Welt. Krieg lag in der Luft. 1792 begann der erste Revolutionskrieg Frankreichs gegen die Koalition aus Preußen und Österreich. Die zuerst erfolgreichen preußischenTruppen gerieten nach der Kanonade von Valmy in die Defensive.
Goethe, ein hellsichtiger Augenzeuge dieser Kanonade, schrieb, er habe am Abend nach der Schlacht im Kreis einiger Offiziere gesagt:
„Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus, und ihr könnt sagen, ihr seid dabei gewesen.“
Und in der Tat - nach der Eroberung des linksrheinischen Gebietes (1794) wurde hier 1798 durch die Besatzungsmacht das gesamte politisch und rechtliche System ausgewechselt. Justiz und Verwaltung wurden nach französichem Vorbild getrennt. Standesprivilegien wurden abgeschafft und die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz proklamiert. Zunftzwang wurde durch Gewerbefreiheit ersetzt. Ständische Bindungen (z.B. Hand - und Spanndienste, Zehnte; Mahlzwang in Bannmühlen etc.) erloschen und wurden durch ein staatliches Besteuerungssystem ersetzt. Das Rheinland erlebte einen gewaltigen Schritt in die Moderne.
Mit dem Frieden von Lunéville trat das Heilige Römische Reich das linke Rheinufer rechtlich verbindlich an Frankreich ab.Die Rheinländer waren ab diesem Zeitpunkt Franzosen.
Der gesamte linksrheinische "Flickenteppich" aus geistlichen und weltlichen Besitztümer wurde durch vier große Departements ersetzt.
Es gab die Departements
- Donnersberg, mit dem Verwaltungssitz Mainz,
- Saar, mit dem Verwaltungssitz Trier,
- Rhein-Mosel, mit dem Verwaltungssitz Koblenz, und
- Roer, mit dem Verwaltungssitz Aachen.
Das Roerdepartement war das größte der vier linksrheinischen Verwaltungsgebiete. Es reichte von Monschauer Land bis hinauf nach Kleve. Es umfaßte rund 30 ehemalige Herrschaften.1
Die Gemeinde Lammersdorf, ein Gemeindeverband bestehend aus den heutigen Gemeinden Lammersdorf, Zweifall und Mulartzhütte, lag also im Roer-Departement, im Arrondissement Aix la Chapelle (Aachen), im Canton Montjoie (Monschau).
Zivile Heiratsurkunden - Neuerungen und politischer Hintergrund.
Bereits die französische Verfassung von 1791 erklärte die Ehe ausschließlich als ein bürgerliches Vertragsverhältnis. Im Laufe der folgenden Jahre entwickelte sich die Verdrängung des Kirchlich - Religiösen aus dem öffentlichen Raum zu einem Schwerpunkt des revolutionären Prozesses. Im Rahmen dieser Dechristianisierung wurden die amtlichen Funktionen der Kirche im Personenstandswesen abgeschafft. Durch diese Säkularisierung wurde die Eheschließung aus dem naturrechtlichen Begründungszusammenhang heraus genommen und dem positiven, dem durch Menschen gesetzten Recht unterstelllt.2 Letztlich ist dieser Schritt ein Mosaikstein im Bild des Übergangs Frankreichs in die Moderne
Die Führung von Personenstandsbüchern wurde Aufgabe von Zivilbeamten.3 Durch die obligatorische standesamtliche Trauung wurde die Eheschließung so zu einem staatlichen Rechtsakt mit der regulären Möglichkeit der Ehescheidung. Die kirchliche Trauung blieb daneben eine Privatsache.
Diese Regelung wurde 17984in den besetzten linksrheinischen Gebieten eingeführt.
Die Sprache
Das Hauptaugenmerk der Administration lag auf der Durchsetzung der französischen Sprache in der Öffentlichkeit. Obwohl die Amtssprache offiziell seit 1798 französisch war, gelang es nicht, diese Sprachregelung allgemein durchzusetzten. Bis 1803 wurden in Lammersdorf deutschsprachige Heiratsformulare benutzt (klicke Abbildung 1). Ab 1804 bis 1814 sind die Formulare schließlich durchgängig französisch.
1) Sabine Graumann; Französische Verwaltung am Niederrhein-Das Roerdepartement 1794-1814
2) Dadurch wurde letztlich ein Prozeß eingeleitet, der bis heute in der Diskussion und der Gesetzgebung zur gleichgeschlechtliche Ehe anhält.
3) Im Gesetz:"loi qui détermine le mode de constater l´etat civil des citoyens" vom 20.9. 1792
Wilh.Rees; Kath.Kirche im neuen Europa ... ; S.238; Lit Verlag
4) 12. Floreal VI = 1.5.1798; http://wiki-de.genealogy.net/Zivilstandsregister"